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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen

MT Experts

Vermittler AGB

Tätigkeit der MT-Experts („MT-Experts GesbR“) als Vermittler

 

1.1. Die MT-Experts vermitteln Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen einem staatlich geprüften Berg- und Schiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um ein Mitglied aus der Gesbr oder aber einen anderen österreichischen Bergführer (IVBV) handeln – sowie dessen Auftraggeber (in weiterer Folge als „Kunde“ bezeichnet) andererseits.

 

1.2. Die MT-Experts werden nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.

 

1.3. Die Vermittlungstätigkeit von den MT-Experts beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen, wie etwa das Führen einer Tages- oder Mehrtagestour und das Durchführen von Ausbildungskursen, Coachings und bergspezifischen Veranstaltungen.

 

1.4. Hingegen vermitteln die MT-Experts keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.

 

Wie vermitteln die MT-Experts Bergführerverträge?

2.1. Die MT-Experts stellen auf der Webseite www.mt-experts.at Informationen über Veranstaltungen (Touren, Kurse und Coachings) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände, die ein Kunde für eine Buchung mitbringen muss, und – bei Touren mit Fixtermin – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.

 

2.2. Die MT-Experts ermöglichen es dem Kunden, unmittelbar auf der Webseite 

www.mt-experts.at eine Buchungsanfrage für solche Veranstaltungen (Touren, Kurse, Coachings) zu erstellen und elektronisch zu versenden. Vor Versand einer Buchungsanfrage muss der Kunde sowohl diesen „Vermittler-AGB“ als auch den „Bergführer-AGB“ zustimmen. Buchungsanfragen sind rechtsverbindlich und lassen im Falle der rechtzeitigen Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer die Pflicht des Kunden zur Bezahlung das Honorars des Bergführers unmittelbar entstehen.

 

2.3. Buchungsanfragen des Kunden richten sich stets an sämtliche Bergführer, die durch die MT-Experts vermittelte Bergführerverträge abzuschließen bereit sind. Der Kunde kann sich nicht aussuchen, welcher der Bergführer seine Buchungsanfrage schlussendlich annimmt (bestätigt), mit welchem dieser Bergführer der Bergführervertrag also zustande kommt.

 

2.4. Durch den Versand einer Buchungsanfrage erteilt der Kunde den MT-Experts den Auftrag, einen Bergführervertrag mit einem Bergführer für die jeweils ausgewählte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) zum jeweils ausgewählten oder angegebenen Termin zu vermitteln. Die MT-Experts sind dann aufgrund dieses Vermittlungsauftrages verpflichtet,die Buchungsanfrage unverzüglich zumindest zwei Bergführern zur Prüfung und gegebenenfalls Annahme (Bestätigung) zu übermitteln.

 

2.5. Zustande kommt der Bergführervertrag (unmittelbar) zwischen dem Kunden und einem Bergführer, indem der Bergführer entweder persönlich oder über die MT-Experts dem Kunden gegenüber dessen Buchungsanfrage annimmt (bestätigt). Erst mit dieser Annahme (Bestätigung) ist der jeweilige Bergführer vertraglich gebunden, die Buchung des Kunden fixiert und der vom Kunden gewünschte Bergführervertrag durch die MT-Expertserfolgreich vermittelt. In diesem Fall erhält der Kunde zeitnah eine Rechnung über die Anzahlung auf das Konto der MT-Experts. Den Restbetrag zahlt der Kunde direkt bei Durchführung der Tour an den jeweiligen Bergführer. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechnung gemäß den „Bergführer-AGB“ zu begleichen.

 

2.6. An einen Vermittlungsauftrag an die MT-Experts und die entsprechende verbindliche Buchungsanfrage ist der Kunde eine Woche gebunden. Wenn also innerhalb einer Woche ab Versand der verbindlichen Buchungsanfrage über die Webseite www.mt-experts.at keine Annahme (Bestätigung) durch einen Bergführer (persönlich oder über die MT-Experts) beim Kunden einlangt, dann ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht weiter gebunden. Die Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages durch die MT-Experts ist dann als gescheitert anzusehen.

 

2.7. Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Kurse oder Touren mit hoher Teilnehmeranzahl) werden unter www.mt-experts.at fixe Termine angeboten. In diesem Fall kann sich der Kunde für einen der angebotenen Termine entscheiden und eine entsprechende Buchungsanfrage erstellen und versenden. Solche Veranstaltungen sind „Touren mit Fixtermin“. Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin zum jeweiligen Termin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. In den jeweils vereinbarten „Bergführer-AGB“ istgeregelt, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Fixtermin die Mindestteilnehmeranzahl erreicht sein muss und der Bergführer wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl vom Bergführervertrag zurücktreten kann. Außerdem gibt es für Touren mit Fixtermin stets auch eine Höchstteilnehmeranzahl. Ist diese erreicht, ist der Versand einer Buchungsanfrage für den jeweiligen Termin nicht mehr möglich.

 

2.8. Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Meist handelt es sich dabei um Touren mit vergleichsweise geringer Teilnehmeranzahl. Eine Tour mit individuellem Termin kann nur ein Kunde buchen, dies freilich auch für mehrere Teilnehmer. Den Termin wählt der Kunde im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus. Die von den MT-Experts kontaktierten Bergführer prüfen dann ihre Verfügbarkeit anhand der Buchungsanfrage des Kunden. Ist kein Bergführer verfügbar, wird die Buchungsanfrage des Kunden nicht angenommen (bestätigt) werden können. Womöglich wird dem Kunden aber ein Alternativtermin vorgeschlagen, den er dann akzeptieren kann oder nicht.

 

Vermittlungshonorar der MT-Experts – Einziehung des Bergführerhonorars durch die MT-Experts

3.1. Der Anspruch der MT-Experts auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Kunde kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching).

 

3.2. Ungeachtet dessen kann es sein, dass der Bergführer seine Honorarforderung zur Einziehung an die MT-Experts abtritt („Inkassozession“ – wirtschaftlich Berechtigter bleibt der Bergführer) und deshalb die MT-Experts (und nicht der Bergführer) die Rechnung über das Honorar des Bergführers im eigenen Namen ausstellt und dem Kunden übersendet. Eine solche Inkassozession und Rechnungslegung durch die MT-Experts ändert jedoch nichts

 

daran, dass der Bergführervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Bergführer zustande kommt, nicht hingegen zwischen dem Kunden und der MT-Experts. Eine solche Rechnungslegung durch die MT-Experts bedeutet auch nicht, dass die MT-Experts dem Kunden ein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung stellen.

 

Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage entweder wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten TeilnehmerInnen die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, oder vom Versand der Buchungsanfrage Abstand zu nehmen.

 

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die im Rahmen der Erstellung der Buchungsanfrage angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist. Die MT-Experts weisen den Kunden darauf hin, dass er bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer in aller Regel – je nach Vereinbarung zwischen Bergführer und Kunden – für die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages haftet.

 

Haftung

5.1. Die MT-Experts schulden eine sorgfältige Vermittlung. Insbesondere sind die MT-Expertsverpflichtet, Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und einer Person zu vermitteln, bei der es sich um einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer handelt. Insoweit richtet sich die Haftung der MT-Experts nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon wird jedoch die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ausgeschlossen.

 

5.2. Die Tätigkeit der MT-Experts beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bieten die MT-Experts selbst nicht an. Deshalb

 

• sind die für die Vorbereitung, Durchführung, Vertragskonformität und Qualität der gebuchten Veranstaltung (Tour, Kurs, Coaching) nicht verantwortlich,

• wird ein allfälliges Verschulden des Bergführers der MT-Experts nicht zugerechnet und

• haften die MT-Experts dem Kunden gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.

 

Rücktrittsrecht des Kunden

6.1. Der Kunde ist zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den „Bergführer-AGB´s“ berechtigt.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

 

7.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag ist das Gericht in Zell am See, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich

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